Unterirdische Fluzeugfabrik Eschenlohe : Rechnungshofbericht vom 04.01.1945
(Historisches Dokument)

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Bericht des Rechnungshofs vom 04.01.1945
über die Prüfung des Bauvorhabens "Industrieverlagerung Eschenlohe"
(Historisches Dokument)

In einem offiziellen sechsseitigen Prüfungsbericht beanstandet der Rechnungshof in Potsdam im Januar 1945 - also nur 4 Monate vor Kriegsende - fehlende Verträge mit den Baufirmen und erhebliche Kostenüberschreitungen beim Bau der Bunkeranlage im "Olympiatunnel" in Eschenlohe.

Dieses historische Dokument wird hier in Text- und Faksimile-Form wiedergegeben.


Dokument "Rechnungshofbericht vom 04.01.1945" in Textform


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Geheim!

4. Januar 1945

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R.H. Eing. 5. Jan. 45.

VII/4

1/45 geh

H. Wien [?]


P r ü f u n g s b e r i c h t

Örtliche Prüfung von Bauvorhaben der Industrieverlagerung im Bereich der OT-Einsatzgruppe VI, München
vom 17. November bis 8. Dezember 1944.

Beigefügte Belege (§ 27 Abs. 1 der Anlage 3 zur RPO-RH) 2):


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- Nichtzutreffendes ist durchzustreichen. -


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1) Die Rechnungen sind stets genau nach den in ihnen enthaltenen Verbuchungsstellen zu bezeichnen.

2) Hier sind alle beigefügten Belege einzeln kurz zu bezeichnen, wenn nicht Durchschrift der Quittung (§ 27 Abs.1 der Anl.3 zur RPO-RH) beigefügt wird.

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Vordruck 132
Prüfungsbericht (§ 25 Abs.1 der Anl.3 zur RPO-RH)
bei örtlichen Prüfungen
DIN 476 A 3



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Lfde Nr.

F e s t s t e l l u n g e n

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G. anl. Niederschrift



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Geheim!


N i e d e r s c h r i f t

über die Prüfungsfeststellungen bei der örtlichen Prüfung von Bauvorhaben der Industrieverlagerung im Bereich der OT-Einsatzgruppe VI, München, vom 17. November bis 8. Dezember 1944

Schreiben des RH vom 3.11.1944 Pr. VII 4-1141/11.44 geh.

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Bauvorhaben Olympia-Tunnel, Rangfolge-Nr. VII 43 Z b 1.

Es handelt sich um den Ausbau und die Verlängerung des im Zuge der Reichsstraße 2 in Eschenlohe bei Garmisch liegenden Straßentunnels (Olympiatunnels) zur Verlagerung von Werkstätten der Firma Messerschmitt, Regensburg. Der Tunnel besteht aus zwei getrennt voneinander liegenden Teilen, von denen der nördliche 60 m und der südliche 230 m lang ist. Beide Tunnelteile wurden durch Eisenbetonbauwerke verlängert und gegen Bombenwirkung durch 17 m lange Torbauwerke gesichert. Außerdem wurden je 2 Heizungs- und Lagerstollen von 20 und 25 m Länge hergestellt. Weiter ist der Bau eines Luftschutzstollens für die Bevölkerung des Ortes Eschenlohe vorgesehen. Das Bauvorhaben war ursprünglich in erheblich kleinerem Umfange geplant und hat durch Erweiterungen und Ergänzungen auf Anordnung der zuständigen Stellen (RMfRuK., Jägerstab), das jetzige Ausmaß angenommen. Demgemäß sind die Baukosten von anfangs 0,9 Mio RM auf 4,7 Mio RM gestiegen. Es ist nicht ausgeschlossen, daß diese Summe sich noch erhöhen wird. Die Oberbauleitung obliegt dem Architekten Winkler, München, als Treuhandarchitekten. Die ausführenden Firmen Moll in München, Klug in Regensburg und Unglert in Memmingen haben die Arbeiten im März 1944 in Angriff genommen. Zur Zeit der örtlichen Prüfung (November 1944) waren die Sprengarbeiten zu 100%, der Ausbau der vorhandenen Tunnel zu 80% und die Betonarbeiten der Erweiterungsbauwerke zu 60% fertiggestellt. Es lagen aber zu diesem Zeitpunkt noch keine Verträge vor, obgleich die Firmen bereits Abschlagszahlungen



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von zusammen 700 000 RM erhalten hatten. Die Firmen Moll und Klug hatten zwar ihre Kalkulationsunterlagen aufgestellt, dem Treuhandarchitekten aber noch keine Preisangebote eingereicht. In den Kalkulationen der Firmen sind 8% für Wagnis und Gewinn enthalten.

Hierzu ist zu bemerken:

Die Durchführung des Bauvorhabens widerspricht in vertragsrechtlicher und preisrechtlicher Hinsicht den im Runderlaß Nr. 94/42 des RfPr vom 22.10.1942 gegebenen Richtlinien. Danach müssen die Verträge baldmöglichst, spätestens alsbald nach Beginn der Arbeiten abgeschlossen werden. Wenn der Unternehmer seinen Kostenanschlag erst nach teilweiser Ausführung der Arbeiten vorlegt, wird der Vertrag in seiner kostenmäßigen Auswirkung zu einem Selbstkostenerstattungsvertrag. Infolgedessen hat der Unternehmer in diesem Falle keinen Anspruch auf Wagniszuschläge.

Der Treuhandarchitekt wurde ersucht, diese Ausführungen zu beachten.

Wick A. K.



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Lfde Nr.

F e s t s t e l l u n g e n

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Potsdam, 4. Januar 1945

Der Beauftragte des Rechnungshofs des Deutschen Reichs

Wick, A. K.

(Unterschrift und Amtsbezeichnung des oder der Beauftragten)



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